Lkw-Fahrer unter Zeitdruck.
Ab dem 10. September 2014 müssen alle Kraftfahrer im Güter-
verkehr eine zusätzliche Fortbildung von 35 Stunden nachweisen.
Das sieht eine EU-Richtlinie vor. Wer die europaweit geltende Frist versäumt, muss mit hohen Strafen rechnen.
Bereits jetzt wird die Zeit knapp, alle Kurse nachzuholen. Wer seine Fahrerlaubnis der Klasse C1,C1E,C,CE nach dem 9.September 2009 erworben hat, ist verpflichtet eine beschleunigte Grundqualifikation zu absolvieren, wenn er gewerblich unterwegs ist. Diese umfasst 140 Unterrichtsstunden und endet mit einer Prüfung vor der Industrie und Handelskammer. Zusätzlich müssen alle Kraftfahrer alle 5 Jahre die zu wiederholenden Fortbildung im Umfang von 35 Stunden absolvieren.
Wer seine Tätigkeit nach den 10.September 2014 ungestraft ausüben möchte, muss bis dahin die erste komplette Pflichtschulung nachweisen.
Von der Regel betroffen sind alle Kraftfahrer, die Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t fahren
Somit stehen auch Kuriere, Paket-und Expressdienst-Fahrer, Kraftfahrer in der Forstwirtschaft, sowie in der Abfallversorgung und Handwerksunternehmen in der Pflicht, die Fortbildung zu absolvieren.
Achtung !!!
Das Bundesamt für Güterverkehr kontrolliert. !!!!
Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 5.000 Euro pro Fahrt. Auch den Arbeitgebern können die fehlenden Nachweise teuer zustehen kommen.
„Verantwortlich ist der Führerscheininhaber selbst“
FahrschulTEAM Dortmund GmbH
Lindemannstraße 23
44137 Dortmund
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E-Mail:
Montag + Mittwoch:
15:30 - 18:30 Uhr
Die nächste Theorieprüfung findet am 9.09.2024 um 8:00 Uhr beim TÜV-Nord, Berliner Straße 2, statt.