Fährt ein Fahrer im Güterverkehr- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken ohne die Schlüsselzahl 95 beziehungsweise ohne absolvierte Grundqualifikation und/oder Weiterbildung, muss er mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro rechnen.
Die Höhe des anfallenden Buß- oder Verwarnungsgeldes für LKW- oder Busfahrer ist im Buß- und Verwarnungsgeldkatalog festgelegt.
Wird eine Fahrt ohne ausreichende Qualifikation beziehungsweise vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Fahrzeugklasse
durchgeführt, so wird dies mit 50 Euro (bei Fahrlässigkeit) oder 100 Euro (bei Vorsatz) je Arbeitsschicht bestraft. Für den Fall, dass die erforderliche Qualifikation und ein entsprechender Nachweis
zwar vorhanden sind, der Nachweis aber bei der Kontrolle nicht mitgeführt wird, fällt ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro an.
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Die nächste Theorieprüfung findet am 11.10.2024 um 8:00 Uhr und 8:45 Uhr beim TÜV-Nord, Phönix-West, Antonio-Segni-Straße 8, statt.