Anträge zur Förderung der Ausbildung zum Berufskraftfahrer können ab dem 2. Januar 2014 bis einschließlich 30. September 2014 gestellt werden.
Maßgeblich ist das Datum, zu dem der Antrag nachweislich und vollständig mit allen Pflichtanlagen dem Bundesamt für Güterverkehr vorliegt. Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Zunächst ist ein vollständiger, form- und fristgerechter Antrag für die aktuelle Förderperiode erforderlich. Nach Prüfung der Antragsunterlagen durch das Bundesamt wird ein Zuwendungsbescheid erlassen. Dieser beinhaltet die Namen der einzelnen Auszubildenden und bis zu welchen Kosten das jeweilige betriebliche Ausbildungsverhältnis grundsätzlich gefördert werden kann.
Förderfähig sind alle Unternehmen, die Güterkraftverkehr oder Werkverkehr durchführen und nachweisen können, Halter oder Eigentümer eines schweren Nutzfahrzeugs mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 12 Tonnen zu sein, das bis zum Stichtag 15. September 2013 auf deutschen Straßen zugelassen war.
Bei betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin werden als zuwendungsfähige Kosten pauschal
50.000 Euro anerkannt.
Davon entfallen bei einer dreijährigen Berufsausbildung 21.700 Euro auf das erste Ausbildungsjahr, 15.200 Euro auf das zweite Ausbildungsjahr und 13.100 Euro auf das
dritte Ausbildungsjahr. Wird eine verkürzte Ausbildung gefördert, verringern sich die Beträge.
Die Förderhöhe beträgt bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) 50 % und bei anderen Antragstellern 43 % der zuwendungsfähigen Kosten. Diese Pauschalbeträge beinhalten alle förderfähigen Kosten.
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Die nächste Theorieprüfung findet am 18.12.2024 um 14:45 Uhr und 15:30 Uhr beim TÜV-Nord, Phönix-West, Antonio-Segni-Straße 8, statt.