KLASSE C: Mindestalter 21 Jahre
18 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen mit Auflagen*
* Berufskraftfahrerqualifikation bzw. Berufsausbildung „Berufskraftfahrer“ oder vergleichbar, siehe §10 FeV
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit
- zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als
acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit
einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
FahrschulTEAM Dortmund GmbH
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44137 Dortmund
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Montag + Mittwoch:
15:30 - 18:30 Uhr
Die nächste Theorieprüfung findet am 31.07.2024 um 13:00 Uhr beim TÜV-Nord, Berliner Straße 2, statt.