KLASSE C: Mindestalter 21 Jahre
18 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen mit Auflagen*
* Berufskraftfahrerqualifikation bzw. Berufsausbildung „Berufskraftfahrer“ oder vergleichbar, siehe §10 FeV
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit
- zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als
acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit
einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
FahrschulTEAM Dortmund GmbH
Hagener Straße 38
44225 Dortmund
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Montag bis Donnerstag:
16:00 - 19:00 Uhr
Die nächste Theorieprüfung findet am 11.12.2019 um 15:15h beim TÜV-Nord, Berliner Straße 2, statt.