KLASSE C: Mindestalter 21 Jahre
18 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen mit Auflagen*
* Berufskraftfahrerqualifikation bzw. Berufsausbildung „Berufskraftfahrer“ oder vergleichbar, siehe §10 FeV
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit
- zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als
acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit
einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
FahrschulTEAM Dortmund GmbH
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44137 Dortmund
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Montag + Mittwoch:
15:30 - 18:30 Uhr
Die nächste Theorieprüfung findet am 18.12.2024 um 14:45 Uhr und 15:30 Uhr beim TÜV-Nord, Phönix-West, Antonio-Segni-Straße 8, statt.